Übertriebsrecht
Übertriebsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Übertriebsrecht | die Übertriebsrechte |
Genitiv | des Übertriebsrechtes des Übertriebsrechts |
der Übertriebsrechte |
Dativ | dem Übertriebsrecht dem Übertriebsrechte |
den Übertriebsrechten |
Akkusativ | das Übertriebsrecht | die Übertriebsrechte |
Worttrennung:
- Über·triebs·recht, Plural: Über·triebs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbɐtʁiːpsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Übertriebsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Servitut, das zur Viehtrift über ein fremdes Grundstück berechtigt
Synonyme:
- [1] Triftrecht
Oberbegriffe:
- [1] Servitut
Beispiele:
- [1] „Ein Allmendrecht der Nachbargemeinde – die minimale Form desselben, das Übertriebsrecht – wird vorbehalten.“[1]
- [1] „Dies Übertriebsrecht gehörte früher dem Fürsten Leiningen, der es durch die Hübnerschaft von Muckental ausüben ließ.“[2]
- [1] „Damit hatten die Kernser die gemischten Nutzungsverhältnisse weitgehend bereinigt, ein eingeschränktes Übertriebsrecht mit Kleinvieh wurde offenbar vorbehalten.“[3]
- [1] „Da dieses Übertriebsrecht in der Regel nur in denjenigen Bezirken, welche den Schafhöfen und herrschaftlichen Gütern zunächst lagen, ausgeübt wurde, die entfernteren aber stets davon verschont blieben, so kam jenes Recht an den entferntesten Orten in Vergessenheit und das früher aller Orten geltende Übertriebsrecht der Herrschaft wurde thatsächlich auf jene Bezirke eingeschränkt, innerhalb welcher aus Zweckmäßigkeitsrücksichten gewöhnlich Gebrauch davon gemacht wurde.“[4]
- [1] „Die Weiderechte und die Agrargemeinschaftsanteile hätten somit eine untrennbare Einheit gebildet und die Einforstungsrechte seien so genannte Übertriebsrechte der Agrargemeinschaftsmitglieder gewesen.“[5]
- [1] „Heilbronn würde das Übertriebsrecht der Stadt Weinsberg (oben Nr. 10 c) abkaufen, wenn diese Stadt nicht allzuviel für diese Weide verlangte, die für ihren Schäfer sehr wenig Wert hat und so bleibt dieser Walddistrict verwüstet.“[6]
Übersetzungen
[1] Recht: Servitut, das zur Viehtrift über ein fremdes Grundstück berechtigt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Triftrecht“
Quellen:
- Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Lucius & Lucius DE, 2003, Seite 24 (Zitiert nach Google Books)
- Edwin Carl Roedder: Das südwestdeutsche Reichsdorf in Vergangenheit und Gegenwart. Moritz Schauenburg, 1928, Seite 290 (Zitiert nach Google Books)
- Historischer Verein des Kantons Schwyz: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz. Bände 76-78, Einsiedler Anzeiger, 1984, Seite 145 (Zitiert nach Google Books)
- K. Statistisch-Topographisches Bureau (Herausgeber): Das Königreich Württemberg. Nitzschke, Stuttgart 1863, Seite 508 (Zitiert nach Google Books)
- Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2000
- Titot, Heinrich: Heilbronner Chronic von 1841. Abschrift, gefertigt im August 1954 nach dem Original im Statistischen Landesamt in Stuttgart. H[ess]. Papierabschrift im StadtA Heilbronn, Archivalienkopien E010-82
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