Übertrittszeugnis
Übertrittszeugnis (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Übertrittszeugnis | die Übertrittszeugnisse |
Genitiv | des Übertrittszeugnisses | der Übertrittszeugnisse |
Dativ | dem Übertrittszeugnis | den Übertrittszeugnissen |
Akkusativ | das Übertrittszeugnis | die Übertrittszeugnisse |
Worttrennung:
- Über·tritts·zeug·nis Plural: Über·tritts·zeug·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbɐtʁɪt͡sˌt͡sɔɪ̯knɪs]
- Hörbeispiele: Übertrittszeugnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] (in Bayern zusätzlicher) Ausweis von Schulnoten, der zum Wechsel in eine höhere Schule berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Übertritt und Zeugnis mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Das Übertrittszeugnis für Viertklässler wird wegen der Corona-Krise heuer auf Grundlage derjenigen Noten erstellt, die die Kinder vor den Schulschließungen vergangenen Montag erzielt haben.“[1]
- [1] „Die Proben müssen allerdings bis Ende April geschrieben sein, denn am 3. Mai gibt es das Übertrittszeugnis.“[2]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Lehrerempfehlung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Übertrittszeugnis“
- [1] The Free Dictionary „Übertrittszeugnis“
Quellen:
- Übertrittszeugnis: Grundlage sind Noten vor den Schließungen. In: sueddeutsche.de. 24. März 2020, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 15. März 2021).
- Dirk Walter: Probe nur nach Ansage - die Lehrer sind erzürnt. In: merkur.de. 6. Oktober 2009, ISSN 2510-4179 (URL, abgerufen am 17. März 2021).
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