überhälftig
überhälftig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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überhälftig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:überhälftig |
Worttrennung:
- über·hälf·tig , keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbɐˌhɛlftɪç]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] mehr als die Hälfte der Regel oder des Gesamtausmaßes betragend
Synonyme:
- [1] oberhälftig
Gegenwörter:
- [1] hälftig, unterhälftig
Beispiele:
- [1] „Dem einzelnen Sozialversicherten wird jeweils der gesamte Beitrag zugerechnet, unabhängig davon, ob er selbst diesen Beitrag oder ob ein anderer diesen Beitrag hälftig oder überhälftig für ihn erbringt.“[1]
- [1] „Zu beachten ist, daß nach Synodenrecht das Aufrücken eines Kanonikers ohne Priesterweihe auf eine Kapitularstelle nur zulässig war, wenn die Priesterkapitulare überhälftig im Kapitel vertreten waren.“[2]
- [1] „Sollte damit gemeint sein, dass zugleich auch der Abschluss einer überhälftigen Beschäftigung ausgeschlossen ist, so wird dies allenfalls nur indirekt ausgesagt und es wäre eine klarere Aussage zweckmäßig.“[3]
- [1] „Psychosenahe Störungsphänomene werden überhälftig erbgenetischen Gegebenheiten zugerechnet, zum kleineren Teil auch als toxische oder hirnorganische Reaktionen verstanden.“[4]
- [1] „Für die konkrete Verweisbarkeit lautet demnach die Frage, ob die vom VN/Versicherten tatsächlich ausgeübte andere Berufstätigkeit seiner bisherigen Lebensstellung entspricht sowie Ausdruck einer zu mehr als überhälftig erhaltenen beruflichen Leistungsfähigkeit des VN/Versicherten ist.“[5]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „überhälftig“
Quellen:
- Hermann Butzer: Fremdlasten in der Sozialversicherung. Mohr Siebeck, Tübingen 2001, Seite 567 (Fußnote, Zitiert nach Google Books)
- Johann Hirnsperger: Die Statuten des Salzburger Domkapitels (1514 bis 1806). Austria Medien Service, 1998, Seite 88 (Zitiert nach Google Books)
- Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 u.a.m. geändert werden - Ressortstellungnahme, 22. Mai 2001
- Lotte Hartmann-Kottek: Gestalttherapie. 2. Auflage. Springer, 2008, Seite 174 (Zitiert nach Google Books)
- Thomas Richter: Private Berufsunfähigkeitsversicherung. VVW GmbH, Karlsruhe 2017, Seite 60 (Zitiert nach Google Books)
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