Abschleppdienst

Abschleppdienst (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Abschleppdienst die Abschleppdienste
Genitiv des Abschleppdienstes
des Abschleppdiensts
der Abschleppdienste
Dativ dem Abschleppdienst
dem Abschleppdienste
den Abschleppdiensten
Akkusativ den Abschleppdienst die Abschleppdienste

Worttrennung:

Ab·schlepp·dienst, Plural: Ab·schlepp·diens·te

Aussprache:

IPA: [ˈapʃlɛpˌdiːnst]
Hörbeispiele:  Abschleppdienst (Info)

Bedeutungen:

[1] Betrieb, der darauf spezialisiert ist, liegengebliebene Fahrzeuge zu entfernen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs abschleppen und dem Substantiv Dienst

Synonyme:

[1] Abschleppunternehmen

Oberbegriffe:

[1] Betrieb; strukturell: Dienst

Beispiele:

[1] Der Abschleppdienst musste kommen und mein Auto zur Werkstatt bringen.
[1] „Die meisten Falschparker zahlen fürs Abschleppen, um ihr Auto schnell wiederzubekommen - ein Mann aber wehrte sich gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Forderung eines privaten Abschleppdienstes.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Abschleppdienst
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abschleppdienst
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbschleppdienst
[1] The Free Dictionary „Abschleppdienst
[1] Duden online „Abschleppdienst

Quellen:

  1. Christoph Stockburger: Abschleppkosten: BGH stärkt die Rechte von Falschparkern. In: Spiegel Online. 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 4. Juli 2014).
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