Abschleppdienst
Abschleppdienst (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
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Nominativ | der Abschleppdienst | die Abschleppdienste |
Genitiv | des Abschleppdienstes des Abschleppdiensts |
der Abschleppdienste |
Dativ | dem Abschleppdienst dem Abschleppdienste |
den Abschleppdiensten |
Akkusativ | den Abschleppdienst | die Abschleppdienste |
Worttrennung:
- Ab·schlepp·dienst, Plural: Ab·schlepp·diens·te
Aussprache:
- IPA: [ˈapʃlɛpˌdiːnst]
- Hörbeispiele: Abschleppdienst (Info)
Bedeutungen:
- [1] Betrieb, der darauf spezialisiert ist, liegengebliebene Fahrzeuge zu entfernen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs abschleppen und dem Substantiv Dienst
Synonyme:
- [1] Abschleppunternehmen
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Abschleppdienst musste kommen und mein Auto zur Werkstatt bringen.
- [1] „Die meisten Falschparker zahlen fürs Abschleppen, um ihr Auto schnell wiederzubekommen - ein Mann aber wehrte sich gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Forderung eines privaten Abschleppdienstes.“[1]
Übersetzungen
[1] Betrieb, der darauf spezialisiert ist, liegengebliebene Fahrzeuge zu entfernen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Abschleppdienst“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abschleppdienst“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abschleppdienst“
- [1] The Free Dictionary „Abschleppdienst“
- [1] Duden online „Abschleppdienst“
Quellen:
- Christoph Stockburger: Abschleppkosten: BGH stärkt die Rechte von Falschparkern. In: Spiegel Online. 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 4. Juli 2014).
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