Absurdum

Absurdum (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Absurdum die Absurda
Genitiv des Absurdums der Absurda
Dativ dem Absurdum den Absurda
Akkusativ das Absurdum die Absurda

Anmerkung:

Der Plural ist selten.

Worttrennung:

Ab·sur·dum, Plural: Ab·sur·da

Aussprache:

IPA: [apˈzʊʁdʊm]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] ein offensichtlich widersinniger oder abwegiger (absurder) Umstand oder Gedanke

Synonyme:

[1] Absurdität

Beispiele:

[1] „Das hat die absurde Folge, dass ungarisches Recht nur berücksichtigt wird, wenn der Kläger sich darauf beruft, Unionsrecht aber stets. Dieses Absurdum, das auf die Anwendung zivilprozessualer Grundsätze auf den Verwaltungsprozess zurückgeht, wird vielleicht ein Ende finden, falls ein selbstständiges Verwaltungsprozessrecht zu Stande kommt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung (A–F), 9. Bände. Göttingen/Berlin 1980–2016 „Absurdum“ (digitalisierte Fassung)
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbsurdum

Quellen:

  1. Herbert Küpper: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ungarn. In: Ius Publicum Europaeum – Band VIII: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen und Verfahren. C.F. Müller, 2019, ISBN 978-3-8114-6757-6, Seite 811 (Zitiert nach Google Books)
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