Abwahlantrag
Abwahlantrag (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Abwahlantrag | die Abwahlanträge |
Genitiv | des Abwahlantrages des Abwahlantrags |
der Abwahlanträge |
Dativ | dem Abwahlantrag dem Abwahlantrage |
den Abwahlanträgen |
Akkusativ | den Abwahlantrag | die Abwahlanträge |
Worttrennung:
- Ab·wahl·an·trag, Plural: Ab·wahl·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈapvaːlˌʔantʁaːk]
- Hörbeispiele: Abwahlantrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Antrag, jemanden abzuwählen
Herkunft:
- Determinativkompositum von Abwahl und Antrag
Oberbegriffe:
- [1] Antrag
Beispiele:
- [1] „Beim Vorliegen eines Abwahlantrags muss sorgfältig abgewogen werden: Die Nichtdurchführung einer gebotenen Abstimmung über einen Abwahlantrag kann die Anfechtbarkeit der danach gefassten Beschlüsse zur Folge haben.“[1]
Übersetzungen
[1] Antrag, jemanden abzuwählen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abwahlantrag“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abwahlantrag“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abwahlantrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abwahlantrag“
Quellen:
- Jürgen Frodermann, Dirk Jannott (Hrsg.): Handbuch des Aktienrechts. 9. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2016. ISBN 978-3811443013. Seite 542
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