Alteigentümer
Alteigentümer (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Alteigentümer | die Alteigentümer |
Genitiv | des Alteigentümers | der Alteigentümer |
Dativ | dem Alteigentümer | den Alteigentümern |
Akkusativ | den Alteigentümer | die Alteigentümer |
Worttrennung:
- Alt·ei·gen·tü·mer, Plural: Alt·ei·gen·tü·mer
Aussprache:
- IPA: [ˈaltʔaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]
- Hörbeispiele: Alteigentümer (Info)
Bedeutungen:
- [1] früherer Eigentümer
- [2] jemand, der einmal Eigentümer war, enteignet wurde und immer noch den Anspruch auf sein Eigentum erhebt oder zumindest erheben könnte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus alt und Eigentümer
Weibliche Wortformen:
- [1, 2] Alteigentümerin
Oberbegriffe:
- [1, 2] Eigentümer
Beispiele:
- [1] Wir haben das Haus erst letztes Jahr gekauft; das Gerümpel im Keller stammt noch vom Alteigentümer.
- [2] „Und die polnischen Medien bestärken die Furcht vor den Alteigentümern.“[1]
Übersetzungen
[1] früherer Eigentümer
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Wikipedia-Artikel „Eigentum (Deutschland)#Problem der sogenannten Alteigentümer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Alteigentümer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Alteigentümer“
- [1, 2] Duden online „Alteigentümer“
Quellen:
- Hans-Dieter Rutsch: Aus Mechthild wurde Magda. In: Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland. 6. Auflage. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2013, ISBN 978-3-499-62204-5, Seite 25-83, Zitat Seite 68.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.