Alteigentümer

Alteigentümer (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Alteigentümer die Alteigentümer
Genitiv des Alteigentümers der Alteigentümer
Dativ dem Alteigentümer den Alteigentümern
Akkusativ den Alteigentümer die Alteigentümer

Worttrennung:

Alt·ei·gen·tü·mer, Plural: Alt·ei·gen·tü·mer

Aussprache:

IPA: [ˈaltʔaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]
Hörbeispiele:  Alteigentümer (Info)

Bedeutungen:

[1] früherer Eigentümer
[2] jemand, der einmal Eigentümer war, enteignet wurde und immer noch den Anspruch auf sein Eigentum erhebt oder zumindest erheben könnte

Herkunft:

Determinativkompositum aus alt und Eigentümer

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Alteigentümerin

Oberbegriffe:

[1, 2] Eigentümer

Beispiele:

[1] Wir haben das Haus erst letztes Jahr gekauft; das Gerümpel im Keller stammt noch vom Alteigentümer.
[2] „Und die polnischen Medien bestärken die Furcht vor den Alteigentümern.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[2] Wikipedia-Artikel „Eigentum (Deutschland)#Problem der sogenannten Alteigentümer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Alteigentümer
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAlteigentümer
[1, 2] Duden online „Alteigentümer

Quellen:

  1. Hans-Dieter Rutsch: Aus Mechthild wurde Magda. In: Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland. 6. Auflage. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2013, ISBN 978-3-499-62204-5, Seite 25-83, Zitat Seite 68.
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