Angelobung
Angelobung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Angelobung | die Angelobungen |
Genitiv | der Angelobung | der Angelobungen |
Dativ | der Angelobung | den Angelobungen |
Akkusativ | die Angelobung | die Angelobungen |
Worttrennung:
- An·ge·lo·bung, Plural: An·ge·lo·bun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈanɡəˌloːbʊŋ]
- Hörbeispiele: Angelobung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich: feierliche Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen (durch ein Gelöbnis), unter anderem für politische Abgeordnete, Richter, Soldaten und Beamte
Herkunft:
- zu dem Verb angeloben
Oberbegriffe:
- [1] Vereidigung
Unterbegriffe:
- [1] Pflichtenangelobung
Beispiele:
- [1] Die Angelobung der österreichischen Bundesregierung Faymann II ist für den 16. Dezember 2013 geplant.
- [1] „Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wird am Montag, den 16. Dezember 2013 die Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung und der neuen Staatssekretäre um 11.00 Uhr im Maria Theresien-Zimmer der Präsidentschaftskanzlei vornehmen.“[1]
- [1] „Monika Lindner bleibt der für heute geplanten Angelobung der Abgeordneten durch Präsident Heinz Fischer fern. Als Grund nannte sie das Ausbleiben eines angemessenen Überstundenzuschlags.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Angelobung“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Angelobung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angelobung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Angelobung“
- [1] The Free Dictionary „Angelobung“
- [1] Duden online „Angelobung“
Quellen:
- AVISO: Ernennung und Angelobung der neuen österreichischen Bundesregierung. ots.at vom 15. Dezember 2013
- Kein Überstundenzuschlag: Lindner bleibt eigener Angelobung fern. dietagespresse.com vom 15. Dezember 2013
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