Anteilsinhaber
Anteilsinhaber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Anteilsinhaber | die Anteilsinhaber |
Genitiv | des Anteilsinhabers | der Anteilsinhaber |
Dativ | dem Anteilsinhaber | den Anteilsinhabern |
Akkusativ | den Anteilsinhaber | die Anteilsinhaber |
Worttrennung:
- An·teils·in·ha·ber, Plural: An·teils·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔɪnhaːbɐ]
- Hörbeispiele: Anteilsinhaber (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Inhaber
Synonyme:
- [1] Anteilseigner, Mitbesitzer
Weibliche Wortformen:
- [1] Anteilsinhaberin
Oberbegriffe:
- [1] Inhaber
Beispiele:
- [1] „Wenn der Vermögensvorteil allen Aktionären anteilig zukommt, ist das der ex ante erteilten Einwilligung durch sämtliche Anteilsinhaber gleichzuhalten.“[1]
Übersetzungen
[1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilsinhaber“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilsinhaber“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilsinhaber“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anteilsinhaber“
Quellen:
- Georg Schima: Das Unbehagen an der Untreue. In: Der Standard digital. 4. Februar 2014 (URL, abgerufen am 28. Februar 2023).
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