Arbeitgeberseite

Arbeitgeberseite (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Arbeitgeberseite
Genitiv der Arbeitgeberseite
Dativ der Arbeitgeberseite
Akkusativ die Arbeitgeberseite

Worttrennung:

Ar·beit·ge·ber·sei·te, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐˌzaɪ̯tə], [aʁbaɪ̯tˈɡeːbɐˌzaɪ̯tə]
Hörbeispiele:  Arbeitgeberseite (Info)

Bedeutungen:

[1] Seite der Arbeitgeber

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Seite

Gegenwörter:

[1] Arbeitnehmerseite

Oberbegriffe:

[1] Interessengruppe (Partei / Seite)

Beispiele:

[1] „Die Kündigung kann von jeder der Tarifvertragsparteien ausgesprochen werden. Die Kündigung einer Partei der Arbeitgeberseite entfaltet Wirkung auch für die andere Tarifvertragspartei. Die Kündigung durch die Gewerkschaftsseite wirkt gegenüber beiden Tarifvertragsparteien der Arbeitgeberseite, auch wenn sie nur gegenüber einer Partei der Arbeitgeberseite ausgesprochen wurde.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Arbeitgeberseite
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberseite
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitgeberseite
[1] Duden online „Arbeitgeberseite

Quellen:

  1. Joachim Gutmann, Sven Kilian: Zeitarbeit. Fakten, Trends und Visionen. 4. Auflage. Haufe Lexware, Freiburg 2015. ISBN 978-3648066584. Seite 308
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