Arbeitgebervertreterin
Arbeitgebervertreterin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Arbeitgebervertreterin
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die Arbeitgebervertreterinnen
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Genitiv | der Arbeitgebervertreterin
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der Arbeitgebervertreterinnen
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Dativ | der Arbeitgebervertreterin
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den Arbeitgebervertreterinnen
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Akkusativ | die Arbeitgebervertreterin
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die Arbeitgebervertreterinnen
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Worttrennung:
- Ar·beit·ge·ber·ver·tre·te·rin, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·tre·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn], [aʁbaɪ̯tˈɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtəʁɪn]
- Hörbeispiele:
Arbeitgebervertreterin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die die Interessen aller Arbeitergeber vertritt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Arbeitgebervertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Vertreterin
Beispiele:
- [1] „Auch die Gewerkschaften setzen sich in den folgenden Jahren dafür ein, das Montanmodell auf alle Wirtschaftsbereiche zu übertragen (u.a. DGB 1955, 1963, 1965, 1972), was insbesondere von Arbeitgebervertreterinnen mit Sorge beobachtet wird: …“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] canoo.net „Arbeitgebervertreterin“
- [1] Duden online „Arbeitgebervertreterin“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Arbeitgebervertreterin“
Quellen:
- Nora Lohmeyer: Instrumentalisierte Verantwortung?. Entstehung und Motive des »Business Case for CSR« im deutschen Diskurs unternehmerischer Verantwortung. transcript Verlag, Bielefeld 2017. ISBN 978-3837637588. Seite 156
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