Bürgin

Bürgin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Bürgin die Bürginnen
Genitiv der Bürgin der Bürginnen
Dativ der Bürgin den Bürginnen
Akkusativ die Bürgin die Bürginnen

Worttrennung:

Bür·gin, Plural: Bür·gin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈbʏʁɡɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
[2] weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bürge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Sicherheitsgeberin
[1, 2] Garantin

Männliche Wortformen:

[1] Bürge

Unterbegriffe:

[1] Afterbürgin, Ausfallsbürgin, Konkursbürgin, Mitbürgin, Rückbürgin

Beispiele:

[1] Für den Kredit des Ehemannes, verlangte die Bank seine Frau als Bürgin.
[2] Frau Hausmann ist uns Bürgin, dass der Kaffeeklatsch ein voller Erfolg wird!

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBürgin
[1, 2] Duden online „Bürgin
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