Bahnpolizei

Bahnpolizei (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Bahnpolizei
Genitiv der Bahnpolizei
Dativ der Bahnpolizei
Akkusativ die Bahnpolizei

Worttrennung:

Bahn·po·li·zei, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈbaːnpoliˌt͡saɪ̯]
Hörbeispiele:  Bahnpolizei (Info)

Bedeutungen:

[1] Bahnbeamte und Polizisten, die für die Aufrechterhaltung von Sicherung und Ordnung innerhalb des Bahnhofsgeländes verantwortlich sind

Synonyme:

[1] Eisenbahnpolizei

Oberbegriffe:

[1] Polizei

Beispiele:

[1] Seine Schwester arbeitet für die Bahnpolizei.
[1] „Ich hätte wissen sollen, daß es meine Pflicht war, am Bahnhof sofort die Bahnpolizei zu rufen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Bahnpolizei
[1] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Bahnpolizei“ (Wörterbuchnetz), „Bahnpolizei“ (Zeno.org)
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBahnpolizei
[1] The Free Dictionary „Bahnpolizei
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Bahnpolizei“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Bahnpolizei
[1] Duden online „Bahnpolizei

Quellen:

  1. Carl Zuckmayer: Deutschlandbericht für das Kriegsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika; herausgegeben von Gunther Nickel, Johanna Schrön und Hans Wagener. 3. Auflage. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-771-3, Seite 136.
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