Bahnpolizei
Bahnpolizei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Bahnpolizei | — |
Genitiv | der Bahnpolizei | — |
Dativ | der Bahnpolizei | — |
Akkusativ | die Bahnpolizei | — |
Worttrennung:
- Bahn·po·li·zei, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈbaːnpoliˌt͡saɪ̯]
- Hörbeispiele: Bahnpolizei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bahnbeamte und Polizisten, die für die Aufrechterhaltung von Sicherung und Ordnung innerhalb des Bahnhofsgeländes verantwortlich sind
Synonyme:
- [1] Eisenbahnpolizei
Oberbegriffe:
- [1] Polizei
Beispiele:
- [1] Seine Schwester arbeitet für die Bahnpolizei.
- [1] „Ich hätte wissen sollen, daß es meine Pflicht war, am Bahnhof sofort die Bahnpolizei zu rufen.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Bahnpolizei“
- [1] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Bahnpolizei“ (Wörterbuchnetz), „Bahnpolizei“ (Zeno.org)
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bahnpolizei“
- [1] The Free Dictionary „Bahnpolizei“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Bahnpolizei“ auf wissen.de
- [1] wissen.de – Lexikon „Bahnpolizei“
- [1] Duden online „Bahnpolizei“
Quellen:
- Carl Zuckmayer: Deutschlandbericht für das Kriegsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika; herausgegeben von Gunther Nickel, Johanna Schrön und Hans Wagener. 3. Auflage. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-771-3, Seite 136.
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