Besatzungsbehörde
Besatzungsbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Besatzungsbehörde | die Besatzungsbehörden |
Genitiv | der Besatzungsbehörde | der Besatzungsbehörden |
Dativ | der Besatzungsbehörde | den Besatzungsbehörden |
Akkusativ | die Besatzungsbehörde | die Besatzungsbehörden |
Worttrennung:
- Be·sat·zungs·be·hör·de, Plural: Be·sat·zungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [bəˈzat͡sʊŋsbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Besatzungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die eine Besatzungsmacht in dem von ihr besetzten Gebiet aufgestellt hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Besatzung und Behörde mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „Die Besatzungsbehörden wiesen sie aufs Neue in Lager ein – in Hunderte von Sammellagern, aus denen sie so bald wie möglich in ihre Heimatländer geschafft werden sollten.“[1]
Übersetzungen
[1] Behörde, die eine Besatzungsmacht in dem von ihr besetzten Gebiet aufgestellt hat
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Besatzungsbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Besatzungsbehörde“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Besatzungsbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Besatzungsbehörde“
Quellen:
- Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 99.
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