Besitzdiener

Besitzdiener (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Besitzdiener die Besitzdiener
Genitiv des Besitzdieners der Besitzdiener
Dativ dem Besitzdiener den Besitzdienern
Akkusativ den Besitzdiener die Besitzdiener

Worttrennung:

Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner

Aussprache:

IPA: [bəˈzɪt͡sˌdiːnɐ]
Hörbeispiele:  Besitzdiener (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr

Herkunft:

Determinativkompositum aus Besitz und Diener

Weibliche Wortformen:

Besitzdienerin

Beispiele:

[1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
[1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Besitzdiener
[1] § 855 BGB

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: beisitzender, benedizierst
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