Besitzdiener
Besitzdiener (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Besitzdiener | die Besitzdiener |
| Genitiv | des Besitzdieners | der Besitzdiener |
| Dativ | dem Besitzdiener | den Besitzdienern |
| Akkusativ | den Besitzdiener | die Besitzdiener |
Worttrennung:
- Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner
Aussprache:
- IPA: [bəˈzɪt͡sˌdiːnɐ]
- Hörbeispiele: Besitzdiener (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Besitz und Diener
Weibliche Wortformen:
- Besitzdienerin
Beispiele:
- [1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
- [1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Besitzdiener“
- [1] § 855 BGB
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: beisitzender, benedizierst
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