Beweislast

Beweislast (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Beweislast die Beweislasten
Genitiv der Beweislast der Beweislasten
Dativ der Beweislast den Beweislasten
Akkusativ die Beweislast die Beweislasten

Worttrennung:

Be·weis·last, Plural: Be·weis·las·ten

Aussprache:

IPA: [bəˈvaɪ̯sˌlast]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Pflicht, die Richtigkeit einer Aussage durch einen Beweis zu bestätigen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Beweis und Last

Beispiele:

[1] „Die Beweislast liegt nicht beim Staat und seinen Behörden, sondern bei der Partei, der die Abgeordneten gehorchen.“[1]
[1] „Da Ihre Annahmen denen zu widersprechen scheinen, die von der großen Mehrheit der Hirnforscher für vernünftig, wenn nicht gar für bewiesen gehalten werden, liegt die Beweislast bei Ihnen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beweislast
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beweislast
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBeweislast
[1] The Free Dictionary „Beweislast
[1] Duden online „Beweislast
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Beweislast

Quellen:

  1. Jasper Von Altenbockum: Beweislast. In: FAZ.NET. 26. Januar 2012, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 24. März 2021).
  2. Die Beweislast liegt bei Ihnen!. In: FAZ.NET. 17. Juli 2008, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 24. März 2021).
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