Dienstbehörde
Dienstbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Dienstbehörde | die Dienstbehörden |
Genitiv | der Dienstbehörde | der Dienstbehörden |
Dativ | der Dienstbehörde | den Dienstbehörden |
Akkusativ | die Dienstbehörde | die Dienstbehörden |
Worttrennung:
- Dienst·be·hör·de, Plural: Dienst·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈdiːnstbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Dienstbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die für dienstliche Fragen zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Dienst und Behörde
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „Es galt, während seines Aufenthalts, dessen Dauer seine vorgesetzte Dienstbehörde bemaß, sobald wie möglich das Gesetzmäßige zu erkennen, das sich in den Zeichen der Stadt und den Äußerungen der Bewohner offenbarte.“[1]
Übersetzungen
[1] Behörde, die für dienstliche Fragen zuständig ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Dienstbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstbehörde“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Dienstbehörde“
- [1] Duden online „Dienstbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Dienstbehörde“
Quellen:
- Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 149. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
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