Durchmarschrecht
Durchmarschrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Durchmarschrecht | die Durchmarschrechte |
Genitiv | des Durchmarschrechts des Durchmarschrechtes |
der Durchmarschrechte |
Dativ | dem Durchmarschrecht | den Durchmarschrechten |
Akkusativ | das Durchmarschrecht | die Durchmarschrechte |
Worttrennung:
- Durch·marsch·recht, Plural: Durch·marsch·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈdʊʁçmaʁˌʃʁɛçt]
- Hörbeispiele: Durchmarschrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Befugnis zum unbehinderten Marsch durch ein Gebiet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Durchmarsch und Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.“[1]
Übersetzungen
[1] Befugnis zum unbehinderten Marsch durch ein Gebiet
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Durchmarschrecht“
- [*] Wikisource-Suchergebnisse für „Durchmarschrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Durchmarschrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Durchmarschrecht“
Quellen:
- Die Charta der Vereinten Nationen. Abgerufen am 12. März 2022.
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