E-Musik
E-Musik (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die E-Musik | — |
Genitiv | der E-Musik | — |
Dativ | der E-Musik | — |
Akkusativ | die E-Musik | — |
Worttrennung:
- E-Mu·sik, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈeːmuˌziːk]
- Hörbeispiele: E-Musik (Info)
Bedeutungen:
- [1] Musik: Gesamtheit der als künstlerisch anspruchsvoll angesehenen Musikrichtungen (klassische Musik, Neue Musik)
Herkunft:
- Kurzwort für „ernste Musik“[1]
Gegenwörter:
- [1] U-Musik
Oberbegriffe:
- [1] Musik
Beispiele:
- [1] „Der Jazz sei wie die sogenannte E-Musik eine Kunstform, die sich ohne öffentliche Förderung nicht weiterentwickeln könne. 84 mit öffentlichen Geldern geförderten Konzerthäusern im Bereich der klassischen Musik stünden nur vier im Bereich des Jazz gegenüber.“[2]
Übersetzungen
[1]
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „E- und U-Musik“
- [*] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „E-Musik“ auf wissen.de
- [*] Duden online „E-Musik“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „E-Musik“
Quellen:
- Duden online „E-Musik“
- Stefan Hentz: Hilfe! ruft das Saxofon. In: Zeit Online. 8. März 2012, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 13. September 2018).
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