Eilantrag
Eilantrag (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Eilantrag | die Eilanträge |
Genitiv | des Eilantrages des Eilantrags |
der Eilanträge |
Dativ | dem Eilantrag dem Eilantrage |
den Eilanträgen |
Akkusativ | den Eilantrag | die Eilanträge |
Worttrennung:
- Eil·an·trag, Plural: Eil·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯lʔanˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: Eilantrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Antrag auf sofortige Aufmerksamkeit, auf schnelle Überprüfung oder vorgezogene Entscheidung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Eile und dem Substantiv Antrag
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Antrag
Beispiele:
- [1] „… trotz Vorwegnahme der Hauptsache sei der Eilantrag aber zulässig, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Eilantrag“
- [1] Duden online „Eilantrag“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eilantrag“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eilantrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eilantrag“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eilantrag“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Eilantrag“ auf wissen.de
Quellen:
- Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, redigerad av Dirk Ehlers, Friedrich Schoch. Abgerufen am 2. August 2016.
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