Eilbeschluss
Eilbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Eilbeschluss | die Eilbeschlüsse |
Genitiv | des Eilbeschlusses | der Eilbeschlüsse |
Dativ | dem Eilbeschluss | den Eilbeschlüssen |
Akkusativ | den Eilbeschluss | die Eilbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Eil·be·schluss, Plural: Eil·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯lbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Eilbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] gerichtliche Entscheidung in einem Eilverfahren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs eilen und dem Substantiv Beschluss
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] gerichtliche Entscheidung in einem Eilverfahren
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Eilbeschluss“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Eilbeschluss “
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eilbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eilbeschluss“
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.