Eilgebühr
Eilgebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Eilgebühr | die Eilgebühren |
Genitiv | der Eilgebühr | der Eilgebühren |
Dativ | der Eilgebühr | den Eilgebühren |
Akkusativ | die Eilgebühr | die Eilgebühren |
Worttrennung:
- Eil·ge·bühr, Plural: Eil·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯lɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele: Eilgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Postwesen, veraltet: Gebühr für die Eilzustellung von Postgut
- [2] Gebühr für beschleunigte Behandlung/Erledigung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs eilen und dem Substantiv Gebühr
Oberbegriffe:
- [1, 2] Gebühr
Beispiele:
- [1] „Zweitens aber dürfte auch eine ökonomische Kalkulation hier immer eine Rolle gespielt haben: 40 Pf Eilgebühr war schon um einiges mehr, als ein damaliger Postler als Stundenlohn verdiente.“[1]
- [2]
Übersetzungen
[1] Postwesen, veraltet: Gebühr für die Eilzustellung von Postgut
|
[2] Gebühr für beschleunigte Behandlung/Erledigung
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Reinhard Krüger: 1941: Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Deutschen Reich. In: philatelie. Nummer 480, Juni 2017, Seite 26-29, Zitat Seite 29.
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