Eingangsamt

Eingangsamt (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Eingangsamt die Eingangsämter
Genitiv des Eingangsamtes
des Eingangsamts
der Eingangsämter
Dativ dem Eingangsamt
dem Eingangsamte
den Eingangsämtern
Akkusativ das Eingangsamt die Eingangsämter

Worttrennung:

Ein·gangs·amt, Plural: Ein·gangs·äm·ter

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nɡaŋsˌʔamt]
Hörbeispiele:  Eingangsamt (Info)

Bedeutungen:

[1] unterste Stufe einer deutschen Beamtenlaufbahn
[2] veraltet: Stelle der Zollbehörde für eingehende Waren

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Eingang und Amt mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Einstiegsamt

Gegenwörter:

[1] Beförderungsamt
[2] Ausgangsamt

Beispiele:

[1] „Anmeldung und Teilnahme setzen die Betrauung mit den Aufgaben eines Dienstpostens voraus, der mindestens dem Eingangsamt der angestrebten Ämter entspricht.“[1]
[2] Bei Zollangelegenheiten wurde die frühere Bezeichnung Eingangsamt durch den Begriff der Eingangszollstelle ersetzt.
[2] „Jeder der vertragschließenden Teile ist verpflichtet, Waren in das Gebiet des anderen Teiles nur auf einer Zollstraße nach einem mit ausreichenden Befugnissen versehenen Eingangsamt und nur zu solchen Tageszeiten austreten zu lassen, daß sie beim jenseitigen Amt voraussichtlich noch während der Amtsstunden eintreffen.“[2]
[2] „Im Eingangsamt werden die Gegenstände unter Ueberreichung des Declarationsscheins angemeldet.“[3]
[2] „Im Eingangsamte wird die Waare zur Revision gestellt, nach der Quittung revidirt, diese, vor der Rückstellung an den Waarenführer, dann mit der Bescheinigung des Eingangs der Waare versehen, wenn sie ausdrücklich auf die Passage noch ein Mal durch das Inland gerichtet ist, und die Waare in das Notizbuch eingetragen.“[4]
[2] „Jeder der vertragschließenden Theile ist verpflichtet: [bestimmte] Waaren, welche in dem Gebiete des anderen Theiles eingangsabgabenpflichtig und dahin bestimmt sind, […] nur in der Richtung nach einem dortigen mit ausreichenden Befugnissen versehenen Eingangsamt, […] unter Verhinderung jedes vermeidlichen Aufenthalts zwischen dem Ausgangsamt oder der Legitimationsstelle und der Grenze zoll- oder steueramtlich abzufertigen […].“[5]
[2] „Bei der Einfuhr von Waren auf dem Landwege nach Rußland wird keine besondere Deklaration gefordert, sofern die Waren von Frachtbriefen begleitet sind. Es genügt in diesem Falle die Vorzeigung der Frachtbriefe bei dem Eingangsamte.“[6]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Eingangsamt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eingangsamt

Quellen:

  1. Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  2. Außer Kraft getretenes österreichisch-tschechoslowakisches Übereinkommen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Zollabfertigung, zur Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Übertretungen der Zollvorschriften und zur gegenseitigen Rechtshilfe in Zollstrafsachen., § 3. (1)
  3. Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Regulative etc. welche im Großherzogthum Baden bei seinem Anschluß an den deutschen Zollverein verkündet wurden. 1835, Seite 53 (Zitiert nach Google Books).
  4. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg. Pansaische Buchdruckerey, Magdeburg 1819, Seite 505 (Zitiert nach Google Books).
  5. Wikisource-Quellentext „Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn / Anlagen C bis F, Schlußprotokoll, Fassung von 1891, § 9
  6. Wikisource-Quellentext „Zusatzvertrag zum Handels- und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutschland und Rußland, Fassung von 1904, § 10
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.