Einleiterin

Einleiterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Einleiterin

die Einleiterinnen

Genitiv der Einleiterin

der Einleiterinnen

Dativ der Einleiterin

den Einleiterinnen

Akkusativ die Einleiterin

die Einleiterinnen

Worttrennung:

Ein·lei·te·rin, Plural: Ein·lei·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nˌlaɪ̯təʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, grammati(kali)sch weibliche juristische Person oder Vorrichtung, die eine Flüssigkeit einem Gewässer zufließen lässt  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
[2] weibliche Person oder grammati(kali)sch weibliches Subjekt, das etwas initiiert, in die Wege leitet  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Einleiter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Einleiter

Beispiele:

[1] „Ergibt eine Untersuchung, dass Stoffe gemäß § 7 Abs. 2 in den Kanal eingeleitet werden, hat der Einleiter bzw. die Einleiterin die Kosten der Abwasseruntersuchung zu ersetzen.“[1]
[2] „Da bediente sich der Herr der Wissenschaft, die er schon so lange zur Vorläuferin und Einleiterin des Christenthums erkoren hatte, der Astronomie, als eines Werkzeuges zur Befreiung seines Gesandten.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

Quellen:

  1. Wiener Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz, §8. (1)
  2. Albert Werfer (Herausgeber): Leben des Paters Johann Adam Schall und sein Wirken in China. Hurter, Schaffhausen 1871, Seite 117 (Zitiert nach Google Books)
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