Einleiterin
Einleiterin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Einleiterin
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die Einleiterinnen
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Genitiv | der Einleiterin
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der Einleiterinnen
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Dativ | der Einleiterin
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den Einleiterinnen
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Akkusativ | die Einleiterin
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die Einleiterinnen
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Worttrennung:
- Ein·lei·te·rin, Plural: Ein·lei·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nˌlaɪ̯təʁɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, grammati(kali)sch weibliche juristische Person oder Vorrichtung, die eine Flüssigkeit einem Gewässer zufließen lässt • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
- [2] weibliche Person oder grammati(kali)sch weibliches Subjekt, das etwas initiiert, in die Wege leitet • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Einleiter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Einleiter
Beispiele:
- [1] „Ergibt eine Untersuchung, dass Stoffe gemäß § 7 Abs. 2 in den Kanal eingeleitet werden, hat der Einleiter bzw. die Einleiterin die Kosten der Abwasseruntersuchung zu ersetzen.“[1]
- [2] „Da bediente sich der Herr der Wissenschaft, die er schon so lange zur Vorläuferin und Einleiterin des Christenthums erkoren hatte, der Astronomie, als eines Werkzeuges zur Befreiung seines Gesandten.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Wiener Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz, §8. (1)
- Albert Werfer (Herausgeber): Leben des Paters Johann Adam Schall und sein Wirken in China. Hurter, Schaffhausen 1871, Seite 117 (Zitiert nach Google Books)
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