Einstandspreis
Einstandspreis (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Einstandspreis | die Einstandspreise | 
| Genitiv | des Einstandspreises | der Einstandspreise | 
| Dativ | dem Einstandspreis dem Einstandspreise | den Einstandspreisen | 
| Akkusativ | den Einstandspreis | die Einstandspreise | 
Worttrennung:
- Ein·stands·preis, Plural: Ein·stands·prei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nʃtant͡sˌpʁaɪ̯s]
- Hörbeispiele: Einstandspreis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft, Rechnungswesen: Preis, zu welchem Handelswaren erworben werden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Einstand und Preis sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Beschaffungspreis, Bezugspreis
Oberbegriffe:
- [1] Preis
Beispiele:
- [1] „Einstandspreis im Sinne des Satzes 2 ist der zwischen dem Unternehmen mit überlegener Marktmacht und seinem Lieferanten vereinbarte Preis für die Beschaffung der Ware oder Leistung […]“[1]
Übersetzungen
    
 [1] Wirtschaft, Rechnungswesen: Preis, zu welchem Handelswaren erworben werden
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Einstandspreis“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einstandspreis“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Einstandspreis“
- [1] Duden online „Einstandspreis“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einstandspreis“
- [1] wissen.de – Lexikon „Einstandspreis“
Quellen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht. Gesetze im Internet. Abgerufen am 8. Mai 2019.
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