Eisenbahnministerium
Eisenbahnministerium (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Eisenbahnministerium | die Eisenbahnministerien |
Genitiv | des Eisenbahnministeriums | der Eisenbahnministerien |
Dativ | dem Eisenbahnministerium | den Eisenbahnministerien |
Akkusativ | das Eisenbahnministerium | die Eisenbahnministerien |
Worttrennung:
- Ei·sen·bahn·mi·nis·te·ri·um, Plural: Ei·sen·bahn·mi·nis·te·ri·en
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯zn̩baːnminɪsˌteːʁiʊm]
- Hörbeispiele: Eisenbahnministerium (Info)
Bedeutungen:
- [1] Ministerium, das für die Eisenbahn zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Eisenbahn und Ministerium
Oberbegriffe:
- [1] Ministerium
Beispiele:
- [1] „Der Staat selbst war dadurch offenbar zum Kuppler geworden, denn das zuständige Eisenbahnministerium hatte 17500 Mark profitiert dadurch, daß es nun zwar Herrn S. die Möglichkeit einräumte, sich seine 17500 Mark zu »verdienen«, aber andererseits indirekt – oder soll man sagen: direkt? – den Kunden des Herrn S. »Gelegenheit gewährte«, wie der Gesetzgeber so schön sagt.“[1]
Übersetzungen
[1] Ministerium, das für die Eisenbahn zuständig ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Eisenbahnministerium“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eisenbahnministerium“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eisenbahnministerium“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eisenbahnministerium“
Quellen:
- Ludwig Hillenbrandt: Mit einer Träne im Knopfloch. Kleine Sittengeschichte des Witzes. Lichtenberg, München 1965, Seite 47.
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