Empfängniszeit
Empfängniszeit (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Empfängniszeit | die Empfängniszeiten | 
| Genitiv | der Empfängniszeit | der Empfängniszeiten | 
| Dativ | der Empfängniszeit | den Empfängniszeiten | 
| Akkusativ | die Empfängniszeit | die Empfängniszeiten | 
Worttrennung:
- Emp·fäng·nis·zeit, Plural: Emp·fäng·nis·zei·ten
Aussprache:
- IPA: [ɛmˈp͡fɛŋnɪsˌt͡saɪ̯t]
- Hörbeispiele: Empfängniszeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Medizin, Recht: Zeit, innerhalb derer ein Kind nach medizinischer Berechnung vermutlich gezeugt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Empfängnis und Zeit
Beispiele:
- [1] Nach deutschem Recht liegt die Empfängniszeit vom 181. bis zum 302. Tag vor der Geburt des Kindes.[1]
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Empfängniszeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Empfängniszeit“
- [1] The Free Dictionary „Empfängniszeit“
- [1] Duden online „Empfängniszeit“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 932, Artikel „Empfängnis“, dort auch „Empfängniszeit“
Quellen:
- nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949
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