Erbfall
Erbfall (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Erbfall | die Erbfälle | 
| Genitiv | des Erbfalls des Erbfalles | der Erbfälle | 
| Dativ | dem Erbfall | den Erbfällen | 
| Akkusativ | den Erbfall | die Erbfälle | 
Worttrennung:
- Erb·fall, Plural: Erb·fäl·le
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌfal]
- Hörbeispiele: Erbfall (Info)
Bedeutungen:
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm „erb“ des Verbes erben und dem Substantiv Fall
Oberbegriffe:
- [1] Fall
Beispiele:
- [1] Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses.
- [1] „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“[1]
Wortbildungen:
- erbfällig
Übersetzungen
    
 [1] Todesfall mit Eintritt der Erbfolge
| 
 | 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbfall“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfall“
- [1] The Free Dictionary „Erbfall“
- [1] Duden online „Erbfall“
Quellen:
    This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.