Erbschleicherei
Erbschleicherei (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular 
 | Plural 
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|---|---|---|
| Nominativ | die Erbschleicherei 
 | die Erbschleichereien 
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| Genitiv | der Erbschleicherei 
 | der Erbschleichereien 
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| Dativ | der Erbschleicherei 
 | den Erbschleichereien 
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| Akkusativ | die Erbschleicherei 
 | die Erbschleichereien 
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Worttrennung:
- Erb·schlei·che·rei, Plural: Erb·schlei·che·rei·en
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpʃlaɪ̯çəˌʁaɪ̯]
- Hörbeispiele: Erbschleicherei (Info) 
- Reime: -aɪ̯
Bedeutungen:
- [1] eine unredliche Beeinflussung eines Erblassers durch Arglist, Zwang oder Drohung, um die testamentarische Zuwendung des Erblassers zugunsten des Erbschleichers zu bewirken
Beispiele:
- [1] Diese Erbschleicherei ist widerlich.
Übersetzungen
    
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erbschleicherei“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschleicherei“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erbschleicherei“
- [1] The Free Dictionary „Erbschleicherei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschleicherei“
- [*] canoo.net „Erbschleicherei“
- [1] Duden online „Erbschleicherei“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschleicherei“
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