Erbschleicherei
Erbschleicherei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Erbschleicherei
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die Erbschleichereien
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Genitiv | der Erbschleicherei
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der Erbschleichereien
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Dativ | der Erbschleicherei
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den Erbschleichereien
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Akkusativ | die Erbschleicherei
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die Erbschleichereien
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Worttrennung:
- Erb·schlei·che·rei, Plural: Erb·schlei·che·rei·en
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpʃlaɪ̯çəˌʁaɪ̯]
- Hörbeispiele:
Erbschleicherei (Info) - Reime: -aɪ̯
Bedeutungen:
- [1] eine unredliche Beeinflussung eines Erblassers durch Arglist, Zwang oder Drohung, um die testamentarische Zuwendung des Erblassers zugunsten des Erbschleichers zu bewirken
Beispiele:
- [1] Diese Erbschleicherei ist widerlich.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erbschleicherei“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschleicherei“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erbschleicherei“
- [1] The Free Dictionary „Erbschleicherei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschleicherei“
- [*] canoo.net „Erbschleicherei“
- [1] Duden online „Erbschleicherei“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschleicherei“
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