Ergänzungsschöffin
Ergänzungsschöffin (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Ergänzungsschöffin | die Ergänzungsschöffinnen | 
| Genitiv | der Ergänzungsschöffin | der Ergänzungsschöffinnen | 
| Dativ | der Ergänzungsschöffin | den Ergänzungsschöffinnen | 
| Akkusativ | die Ergänzungsschöffin | die Ergänzungsschöffinnen | 
Worttrennung:
- Er·gän·zungs·schöf·fin, Plural: Er·gän·zungs·schöf·fin·nen
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈɡɛnt͡sʊŋsˌʃœfɪn]
- Hörbeispiele: Ergänzungsschöffin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Schöffin (Laienrichterin), die vorsorglich bei voraussichtlich längerer Dauer von Verhandlungen von Anfang an daran teilnimmt, um bei Verhinderung eines Hauptschöffen nachrücken und dessen Aufgaben übernehmen zu können
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ergänzungsschöffe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Schöffin
Beispiele:
- [1] „Der an ihren Platz gerückte Ergänzungsschöffe wurde ebenfalls krank und nun seinerseits durch eine Ergänzungsschöffin ersetzt, die – auch das kann vorkommen – erkrankte.“[1]
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ergänzungsschöffin“
Quellen:
- Totenkopf mit Flügeln. In: Zeit Online. Nummer 47, 16. November 1984, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 28. Januar 2019).
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