Ersttäter
Ersttäter (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Ersttäter
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die Ersttäter
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Genitiv | des Ersttäters
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der Ersttäter
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Dativ | dem Ersttäter
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den Ersttätern
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Akkusativ | den Ersttäter
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die Ersttäter
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Worttrennung:
- Erst·tä·ter, Plural: Erst·tä·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈeːɐ̯stˌtɛːtɐ]
- Hörbeispiele:
Ersttäter (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die zum ersten Mal gesetzeswidrig handelt/eine Straftat begeht
Gegenwörter:
- [1] Mehrfachtäter, Rückfalltäter, Serientäter, Wiederholungstäter
Weibliche Wortformen:
- [1] Ersttäterin
Oberbegriffe:
- [1] Täter
Beispiele:
- [1] „Der träge Behördenapparat kann bislang mit den ebenso wendigen wie windigen Tätern nicht Schritt halten, weshalb die geschnappten Seriendiebe häufig behandelt werden wie harmlose Ersttäter.“[1]
- [1] „Wenn ein Ersttäter den Eindruck gewinnt, dass seine Taten keine rechtlichen Konsequenzen haben, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass aus ihm ein Mehrfachtäter wird.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersttäter“
- [*] canoo.net „Ersttäter“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Ersttäter“
- [1] Duden online „Ersttäter“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Ersttäter“
Quellen:
- Jörg Diehl: Einbrecherbanden in NRW: Wo die Diebe am häufigsten zuschlagen. In: Spiegel Online. 3. April 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 31. Januar 2014).
- Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 165.
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