Ersttäter

Ersttäter (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Ersttäter

die Ersttäter

Genitiv des Ersttäters

der Ersttäter

Dativ dem Ersttäter

den Ersttätern

Akkusativ den Ersttäter

die Ersttäter

Worttrennung:

Erst·tä·ter, Plural: Erst·tä·ter

Aussprache:

IPA: [ˈeːɐ̯stˌtɛːtɐ]
Hörbeispiele:  Ersttäter (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die zum ersten Mal gesetzeswidrig handelt/eine Straftat begeht

Gegenwörter:

[1] Mehrfachtäter, Rückfalltäter, Serientäter, Wiederholungstäter

Weibliche Wortformen:

[1] Ersttäterin

Oberbegriffe:

[1] Täter

Beispiele:

[1] „Der träge Behördenapparat kann bislang mit den ebenso wendigen wie windigen Tätern nicht Schritt halten, weshalb die geschnappten Seriendiebe häufig behandelt werden wie harmlose Ersttäter.[1]
[1] „Wenn ein Ersttäter den Eindruck gewinnt, dass seine Taten keine rechtlichen Konsequenzen haben, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass aus ihm ein Mehrfachtäter wird.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersttäter
[*] canoo.net „Ersttäter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonErsttäter
[1] Duden online „Ersttäter
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Ersttäter

Quellen:

  1. Jörg Diehl: Einbrecherbanden in NRW: Wo die Diebe am häufigsten zuschlagen. In: Spiegel Online. 3. April 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 31. Januar 2014).
  2. Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 165.
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