Fahrradsteuer

Fahrradsteuer (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Fahrradsteuer die Fahrradsteuern
Genitiv der Fahrradsteuer der Fahrradsteuern
Dativ der Fahrradsteuer den Fahrradsteuern
Akkusativ die Fahrradsteuer die Fahrradsteuern

Worttrennung:

Fahr·rad·steu·er, Plural: Fahr·rad·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈfaːɐ̯ʁaːtˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele:  Fahrradsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] meist historisch: finanzielle Abgabe, die die Besitzer von Fahrrädern leisten müssen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Fahrrad und Steuer

Synonyme:

[1] Radfahrsteuer; veraltet: Velocipedsteuer/Velozipedsteuer

Oberbegriffe:

[1] Steuer

Beispiele:

[1] „Sogar noch im Jahr 1945 wurde im Saargebiet eine Fahrradsteuer eingeführt, die personenbezogen und durch eine Radfahrmarke im Personalausweis nachzuweisen war.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Fahrradsteuer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrradsteuer
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFahrradsteuer

Quellen:

  1. Reiner Sahm: Absurde Steuern – Fahrradsteuer. In: Capital. 2015, abgerufen am 3. März 2019.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.