Fahrradsteuer
Fahrradsteuer (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Fahrradsteuer | die Fahrradsteuern |
Genitiv | der Fahrradsteuer | der Fahrradsteuern |
Dativ | der Fahrradsteuer | den Fahrradsteuern |
Akkusativ | die Fahrradsteuer | die Fahrradsteuern |
Worttrennung:
- Fahr·rad·steu·er, Plural: Fahr·rad·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈfaːɐ̯ʁaːtˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Fahrradsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] meist historisch: finanzielle Abgabe, die die Besitzer von Fahrrädern leisten müssen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Fahrrad und Steuer
Synonyme:
- [1] Radfahrsteuer; veraltet: Velocipedsteuer/Velozipedsteuer
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Beispiele:
- [1] „Sogar noch im Jahr 1945 wurde im Saargebiet eine Fahrradsteuer eingeführt, die personenbezogen und durch eine Radfahrmarke im Personalausweis nachzuweisen war.“[1]
Übersetzungen
[1] meist historisch: finanzielle Abgabe, die die Besitzer von Fahrrädern leisten müssen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fahrradsteuer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrradsteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fahrradsteuer“
Quellen:
- Reiner Sahm: Absurde Steuern – Fahrradsteuer. In: Capital. 2015, abgerufen am 3. März 2019.
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