Günstigerprüfung
Günstigerprüfung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Günstigerprüfung | die Günstigerprüfungen |
Genitiv | der Günstigerprüfung | der Günstigerprüfungen |
Dativ | der Günstigerprüfung | den Günstigerprüfungen |
Akkusativ | die Günstigerprüfung | die Günstigerprüfungen |
Worttrennung:
- Güns·ti·ger·prü·fung, Plural: Güns·ti·ger·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʏnstɪɡɐˌpʁyːfʊŋ]
- Hörbeispiele: Günstigerprüfung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Feststellung der für den Steuerpflichtigen besseren Variante durch das Finanzamt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv im Komparativ günstiger und dem Substantiv Prüfung
Beispiele:
- [1] „Für die Jahre 2005 bis 2019 ist aufgrund der Systemumstellung im Bereich der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung eine zweistufige Günstigerprüfung durchzuführen.“[1]
Übersetzungen
[1] Feststellung der für den Steuerpflichtigen besseren Variante durch das Finanzamt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Günstigerprüfung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Günstigerprüfung“
Quellen:
- Bernhard Pohl, Anja Schneider: Lebensversicherung und Steuer. Leitfaden für den Versicherungsaußendienst. 5. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft, 2012, Seite 190 (Zitiert nach Google Books)
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