Gebäudeeigentümer
Gebäudeeigentümer (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gebäudeeigentümer | die Gebäudeeigentümer |
Genitiv | des Gebäudeeigentümers | der Gebäudeeigentümer |
Dativ | dem Gebäudeeigentümer | den Gebäudeeigentümern |
Akkusativ | den Gebäudeeigentümer | die Gebäudeeigentümer |
Worttrennung:
- Ge·bäu·de·ei·gen·tü·mer, Plural: Ge·bäu·de·ei·gen·tü·mer
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈbɔɪ̯dəˌʔaɪ̯ɡn̩tyːmɐ]
- Hörbeispiele: Gebäudeeigentümer (Info), Gebäudeeigentümer (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, dem ein Gebäude gehört
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gebäude und Eigentümer
Synonyme:
- [1] Gebäudebesitzer, Gebäudeinhaber
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Hauseigentümer
Weibliche Wortformen:
- [1] Gebäudeeigentümerin
Oberbegriffe:
- [1] Eigentümer
Beispiele:
- [1] „Um das Spannungsfeld des natürlichen Interessenskonflikts zwischen denjenigen, die Breitbandnetze ausbauen wollen, und Grundstücks- sowie Gebäudeeigentümern, abzumildern, sei die RTR-GmbH – per Novelle des Telekommunikationsgesetzes von Dezember 2018, die die Umsetzung der 5G-Strategie des Bundes unterstützt – beauftragt worden, entsprechende Richtsätze in einer Verordnung festzulegen.“[1]
- [1] „Mit der Novelle der Hessischen Bauordnung, die im nächsten Monat in Kraft treten soll, haben Gebäudeeigentümer nun mehr Spielräume.“[2]
Übersetzungen
[1] jemand, dem ein Gebäude gehört
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gebäudeeigentümer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebäudeeigentümer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gebäudeeigentümer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gebäudeeigentümer“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gebäudeeigentümer“
Quellen:
- Neue RTR-Verordnung gegen Konflikte mit Grundeigentümern zu 5G-Ausbau. Abgerufen am 19. April 2020.
- Alte Türme dürfen ersetzt werden. Abgerufen am 19. April 2020.
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