Gebrauchtwagenhändlerin

Gebrauchtwagenhändlerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Gebrauchtwagenhändlerin

die Gebrauchtwagenhändlerinnen

Genitiv der Gebrauchtwagenhändlerin

der Gebrauchtwagenhändlerinnen

Dativ der Gebrauchtwagenhändlerin

den Gebrauchtwagenhändlerinnen

Akkusativ die Gebrauchtwagenhändlerin

die Gebrauchtwagenhändlerinnen

Worttrennung:

Ge·braucht·wa·gen·händ·le·rin, Plural: Ge·braucht·wa·gen·händ·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈbʁaʊ̯xtvaːɡn̩ˌhɛndləʁɪn]
Hörbeispiele:  Gebrauchtwagenhändlerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die mit bereits gebrauchten Autos handelt

Herkunft:

Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Gebrauchtwagenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Gebrauchtwagenverkäuferin

Männliche Wortformen:

[1] Gebrauchtwagenhändler

Oberbegriffe:

[1] Händlerin

Beispiele:

[1] „Am 11.04.2005 einigte sich die Klägerin mit der beklagten Gebrauchtwagenhändlerin über den Verkauf eines gebrauchten Honda Jazz zu einem Preis von 13100 Euro.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] canoo.net „Gebrauchtwagenhändlerin
[1] Duden online „Gebrauchtwagenhändlerin

Quellen:

  1. Ina Riewert: Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB. In: Studien zum Privatrecht. Bd. 39, Mohr Siebeck, Tübingen 2014, ISBN 978-3-16-153461-4, Seite 190 (Zitiert nach Google Books, abgerufen am 24. April 2017).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Gebrauchtwarenhändlerin
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