Gedankenverbrechen

Gedankenverbrechen (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Gedankenverbrechen die Gedankenverbrechen
Genitiv des Gedankenverbrechens der Gedankenverbrechen
Dativ dem Gedankenverbrechen den Gedankenverbrechen
Akkusativ das Gedankenverbrechen die Gedankenverbrechen

Worttrennung:

Ge·dan·ken·ver·bre·chen, Plural: Ge·dan·ken·ver·bre·chen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈdaŋkn̩fɛɐ̯ˌbʁɛçn̩]
Hörbeispiele:  Gedankenverbrechen (Info)

Bedeutungen:

[1] Verbrechen, das jemand nur in Gedanken, aber nicht tatsächlich vollbracht hat

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gedanke und Verbrechen sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Verbrechen

Beispiele:

[1] „Mochte es nun am unverdienten Geschick des gewaltsamen Todes liegen oder daran, daß diejenigen, die dem Lebenden übel nachgeredet hatten, sich schuldig fühlten des Gedankenverbrechens, es ergab sich, daß der Getötete in den Gesprächen und Erinnerungen immer unschuldigere, liebere und angenehmere Züge erhielt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Gedankenverbrechen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gedankenverbrechen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGedankenverbrechen

Quellen:

  1. Gerhard Zwerenz: Berührungen. Geschichten vom Eros des 20. Jahrhunderts. Originalausgabe, Knaur, München 1983, ISBN 3-426-02505-1, Seite 36.
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