Gefährderin

Gefährderin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gefährderin die Gefährderinnen
Genitiv der Gefährderin der Gefährderinnen
Dativ der Gefährderin den Gefährderinnen
Akkusativ die Gefährderin die Gefährderinnen

Worttrennung:

Ge·fähr·de·rin, Plural: Ge·fähr·de·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈfɛːɐ̯dəʁɪn]
Hörbeispiele:  Gefährderin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die für andere zur Gefahr werden kann, bei der ein Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begeht; bundesdeutsch amtlich: „Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird“[1]

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gefährder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Gefährder

Oberbegriffe:

[1] Frau

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gefährderin
[1] Duden online „Gefährderin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gefährderin

Quellen:

  1. Staatssekretär Dr. August Hanning: Geschäftsbreich des Bundesministeriums des Innern. In: Deutscher Bundestag (Herausgeber): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. November 2006 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. 16. Wahlperiode. Drucksache 16/3570. 24. November 2006, ISSN 0722-8333, Seite 6 (URL: PDF 352 kB, abgerufen am 23. November 2017).
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