Gehilfin
Gehilfin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gehilfin | die Gehilfinnen |
Genitiv | der Gehilfin | der Gehilfinnen |
Dativ | der Gehilfin | den Gehilfinnen |
Akkusativ | die Gehilfin | die Gehilfinnen |
Worttrennung:
- Ge·hil·fin, Plural: Ge·hil·fin·nen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈhɪlfɪn]
- Hörbeispiele: Gehilfin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die eine Gehilfenprüfung bestanden hat
- [2] weibliche Person, die bei bestimmten Arbeiten als Hilfe mitwirkt
- [3] Rechtswesen: weibliche Person, die bei einer Straftat unterstützend mitgewirkt hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
Männliche Wortformen:
- [1] Gehilfe
Oberbegriffe:
- [1–3] Person
Unterbegriffe:
- [1] Anwaltsgehilfin, Kanzleigehilfin, Steuergehilfin
- [2] Badegehilfin, Friseurgehilfin, Hausgehilfin
Beispiele:
- [1] Sie arbeitet als Gehilfin in einer Kanzlei.
- [2] Sie hat im Hotel des Bruders als Gehilfin mitgearbeitet.
- [3] Als Gehilfin kam sie mit einer geringeren Strafe davon.
Übersetzungen
[1] weibliche Person, die eine Gehilfenprüfung bestanden hat
[2] weibliche Person, die bei bestimmten Arbeiten als Hilfe mitwirkt
[3] Rechtswesen: weibliche Person, die bei einer Straftat unterstützend mitgewirkt hat
Referenzen und weiterführende Informationen:
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