Geschäftsgebaren
Geschäftsgebaren (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Geschäftsgebaren | die Geschäftsgebaren |
Genitiv | des Geschäftsgebarens | der Geschäftsgebaren |
Dativ | dem Geschäftsgebaren | den Geschäftsgebaren |
Akkusativ | das Geschäftsgebaren | die Geschäftsgebaren |
Worttrennung:
- Ge·schäfts·ge·ba·ren, Plural: Ge·schäfts·ge·ba·ren
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʃɛft͡sɡəˌbaːʁən]
- Hörbeispiele: Geschäftsgebaren (Info)
Bedeutungen:
- [1] Art und Weise, wie jemand seine Geschäfte durchführt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geschäft und Gebaren sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Gebaren
Beispiele:
- [1] „Pücklers Geschäftsgebaren war ein ständiges Jonglieren mit Soll und Haben, ein ständiger Kampf, die Flut wachsender Ausgaben aus neuen Einnahmequellen zu speisen.“[1]
- [1] „Drei Jahre und drei Monate muss Max Strauß wegen Steuerhinterziehung hinter Gitter, das Urteil der Richter über seine Geschäftsgebaren ist knallhart ausgefallen.“[2]
Übersetzungen
[1] Art und Weise, wie jemand seine Geschäfte durchführt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschäftsgebaren“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschäftsgebaren“
- [1] The Free Dictionary „Geschäftsgebaren“
- [1] Duden online „Geschäftsgebaren“
Quellen:
- Thomas Wieke: Die seltsame Ehe des Fürsten Pückler. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 1, 1993, Seite 5-12, Zitat Seite 8.
- Strauß-Sohn verurteilt. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 10. März 2016).
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