Gesetzesbeschluss
Gesetzesbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gesetzesbeschluss | die Gesetzesbeschlüsse |
Genitiv | des Gesetzesbeschlusses | der Gesetzesbeschlüsse |
Dativ | dem Gesetzesbeschluss dem Gesetzesbeschlusse |
den Gesetzesbeschlüssen |
Akkusativ | den Gesetzesbeschluss | die Gesetzesbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ge·set·zes·be·schluss, Plural: Ge·set·zes·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡səsbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Gesetzesbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verabschiedung einer Rechtsvorschrift (Gesetz) durch den Bundestag
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Erlass
Gegenwörter:
- [1] Gesetzesaufhebung
Beispiele:
- [1] „Ansonsten folgt nach der Beratung in der dritten Lesung die Schlussabstimmung. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages, der in der Regel mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen wird.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Übersetzungen
[1] Verabschiedung einer Rechtsvorschrift (Gesetz) durch den Bundestag
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzesbeschluss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesbeschluss“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzesbeschluss“
- [1] Duden online „Gesetzesbeschluss“
- [1] Rechtslexikon
Quellen:
- Kleines Politik-Lexikon, Carsten Lenz, Nicole Ruchlak. Abgerufen am 11. Juli 2019.
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