Gesetzlichkeit

Gesetzlichkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gesetzlichkeit die Gesetzlichkeiten
Genitiv der Gesetzlichkeit der Gesetzlichkeiten
Dativ der Gesetzlichkeit den Gesetzlichkeiten
Akkusativ die Gesetzlichkeit die Gesetzlichkeiten

Worttrennung:

Ge·setz·lich·keit, Plural: Ge·setz·lich·kei·ten

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡slɪçkaɪ̯t]
Hörbeispiele:  Gesetzlichkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Jura: Befolgung erlassener Gesetze
[2] Eigenschaft, gesetzlich zu sein/einem Gesetz (zum Beispiel einem Naturgesetz) gemäß zu geschehen

Herkunft:

Ableitung des Substantivs vom Adjektiv gesetzlich mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit

Beispiele:

[2] „Weil das so ist, gelangt die Sprachwissenschaft, wenn sie den Gründen, aktuellen Tendenzen und allgmeinen Gesetzlichkeiten der Sprachentwicklung nachgeht, vielfach zu anderen Schlüssen als die Sprachkritik, die jene Einzelheiten eher punktuell ins Visier nimmt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzlichkeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzlichkeit
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzlichkeit
[1] The Free Dictionary „Gesetzlichkeit
[1, 2] Duden online „Gesetzlichkeit
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzlichkeit

Quellen:

  1. Willy Sanders: Sprachkritikastereien und was der „Fachler“ dazu sagt. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 3-534-11690-9, Seite 60.
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