Gewissensfrage
Gewissensfrage (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gewissensfrage | die Gewissensfragen |
Genitiv | der Gewissensfrage | der Gewissensfragen |
Dativ | der Gewissensfrage | den Gewissensfragen |
Akkusativ | die Gewissensfrage | die Gewissensfragen |
Worttrennung:
- Ge·wis·sens·fra·ge, Plural: Ge·wis·sens·fra·gen
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvɪsn̩sˌfʁaːɡə]
- Hörbeispiele: Gewissensfrage (Info)
Bedeutungen:
- [1] wichtige Frage, welche (statt durch Sachgründe) aufgrund persönlicher Wertvorstellungen, moralischer Grundsätze und der eigenen Emotionen entschieden werden muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gewissen und Frage und dem Fugenelement s-
Oberbegriffe:
- [1] Frage
Beispiele:
- [1] Ob man einer Abtreibung zustimmt, ist auch eine Gewissensfrage.
- [1] „Erst der Scholastik des Mittelalters blieb es vorbehalten, die Gewissensfrage in ihrer ganzen Tiefe und in ihrem vollen Umfang aufzurollen und wissenschaftlich zu behandeln.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gewissensfrage“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gewissensfrage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gewissensfrage“
- [1] The Free Dictionary „Gewissensfrage“
- [1] Duden online „Gewissensfrage“
Quellen:
- Die Lehre vom Gewissen nach dem hl. Antonin, Franz Josef Bürck, 1909. Abgerufen am 12. Januar 2019.
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