Habeascorpusakte

Habeascorpusakte (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Habeascorpusakte die Habeascorpusakten
Genitiv der Habeascorpusakte der Habeascorpusakten
Dativ der Habeascorpusakte den Habeascorpusakten
Akkusativ die Habeascorpusakte die Habeascorpusakten

Worttrennung:

Ha·be·as·cor·pus·ak·te, Plural: Ha·be·as·cor·pus·ak·ten

Aussprache:

IPA: [haːbeasˈkɔʁpʊsˌʔaktə]
Hörbeispiele:  Habeascorpusakte (Info)

Bedeutungen:

[1] Plural selten: Recht auf richterliche Haftprüfung, zuerst in England 1679 erlassen

Beispiele:

[1] „Wir glauben kaum nötig zu haben, unsern Lesern die Tatsache zu bestätigen, die der Squire soeben erzählte und die, wie wir wissen, genau dahin ging, daß der berühmte Sieger wirklich zu dieser Geldstrafe wegen Verletzung der Habeascorpusakte während seines Oberbefehls verurteilt wurde: eine Strafe, der er sich auch willig unterzog.“[1]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Habeaskorpusakte.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Habeascorpusakte

Quellen:

  1. Charles Sealsfield: Der Legitime und die Republikaner. Eine Geschichte aus dem letzten amerikanisch-englischen Kriege. Greifenverlag, Rudolstadt 1989, ISBN 3-7352-0163-6, Seite 446. Zuerst 1833; diese Ausgabe beruht auf der von 1847.
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