Hebesatzrecht

Hebesatzrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Hebesatzrecht die Hebesatzrechte
Genitiv des Hebesatzrechts
des Hebesatzrechtes
der Hebesatzrechte
Dativ dem Hebesatzrecht
dem Hebesatzrechte
den Hebesatzrechten
Akkusativ das Hebesatzrecht die Hebesatzrechte

Worttrennung:

He·be·satz·recht, Plural: He·be·satz·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈheːbəzat͡sˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Hebesatzrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Berechtigung (Recht), einen Hebesatz festzulegen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Hebesatz und Recht

Beispiele:

[1] „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“[1]
[1] „Ende August hatte schon Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Gewerbesteuer infrage gestellt und vorgeschlagen, den Kommunen durch ein begrenztes Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer mehr Eigenverantwortung zu gewähren.“[2]
[1] „Bei einer solchen Lösung dürfte sich ein Hebesatzrecht bei dieser Steuer selbst nicht möglich machen lassen.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Hebesatzrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hebesatzrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Hebesatzrecht

Quellen:

  1. Artikel 28 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 23. Februar 2017
  2. Brüderle hält Gewerbesteuer für überflüssig. In: FAZ.NET. 12. September 2013, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 24. Februar 2017).
  3. Horst Zimmermann; Willi Blümel, Hermann Hill (Herausgeber): Die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung. Duncker & Humblot, Berlin 1991, Seite 124 (Zitiert nach Google Books).
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