Hoheitsrecht
Hoheitsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Hoheitsrecht | die Hoheitsrechte |
Genitiv | des Hoheitsrechts des Hoheitsrechtes |
der Hoheitsrechte |
Dativ | dem Hoheitsrecht dem Hoheitsrechte |
den Hoheitsrechten |
Akkusativ | das Hoheitsrecht | die Hoheitsrechte |
Worttrennung:
- Ho·heits·recht, Plural: Ho·heits·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈhoːhaɪ̯t͡sˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Hoheitsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Staatsgewalt, Staatsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Unterbegriffe:
- [1] Münzhoheit, Wehrhoheit
Beispiele:
- [1] Die Ausübung der Gerichtsbarkeit ist ein Hoheitsrecht des Staats.
- [1] Der König verzichtete im frischeroberten Land zunächst auf viele Hoheitsrechte, wie auf die Erhebung von Zöllen, Weg- und Geleitgeld und das Münzrecht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] das Hoheitsrecht ausüben
Übersetzungen
[1] die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Hoheitsrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hoheitsrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Hoheitsrecht“
- [*] The Free Dictionary „Hoheitsrecht“
- [1] Duden online „Hoheitsrecht“
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