Inskriptionspflicht
Inskriptionspflicht (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Inskriptionspflicht
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—
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Genitiv | der Inskriptionspflicht
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—
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Dativ | der Inskriptionspflicht
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—
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Akkusativ | die Inskriptionspflicht
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—
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Worttrennung:
- In·skrip·ti·ons·pflicht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ɪnskʁɪpˈt͡si̯oːnsˌp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Notwendigkeit, an einer Hochschule zu Lehrveranstaltungen eingeschrieben zu sein
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Inskription und Pflicht
Beispiele:
- [1] „Auf Antrag von Studierenden von Bachelor- und Masterstudien sind diese aus besonderen Gründen von der Inskriptionspflicht für ein oder für mehrere Semester zu befreien (Beurlaubung).“[1]
- [1] „Statt der verpflichtenden Voranmeldung gibt es jetzt eine vorgezogene Inskriptionspflicht.“[2]
- [1] „Trotz vorverlegter Inskriptionspflicht: Etwa gleichbleibende Studienbeginner.“[3]
- [1] „Den Studierenden soll das Leben allerdings nicht nur schwerer gemacht werden, es gibt auch einige Erleichterungen: Beispielsweise dürfen Studenten von nun an Anträge auf Beurlaubung und Erlass der Studiengebühren bis Ende der Inskriptionspflicht stellen – das ist länger als bisher.“[4]
- [1] „Studierende von Studiengängen seien auf Antrag aus besonderen Gründen von der Inskriptionspflicht für ein oder mehrere Semester zu befreien.“[5]
Übersetzungen
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Quellen:
- Österreichisches Hochschulgesetz 2005, Fassung vom 24. März 2016, § 58. (1)
- Michael Fiedler, Dani Derntl: ÖH-Bilanz. In: fm4. ORF, 28. April 2013, abgerufen am 24. März 2016.
- Stefanie Kornherr: "Politik schuld an Ansturm auf Unis". Wiener Zeitung, 5. September 2012, abgerufen am 24. März 2016.
- Hannah Grandits: Neues, strenges Studienrecht. In: KURIER.at. 23. September 2015 (URL, abgerufen am 24. März 2016).
- Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2013
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