Instanzenzug
Instanzenzug (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
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Nominativ | der Instanzenzug | die Instanzenzüge |
Genitiv | des Instanzenzugs des Instanzenzuges |
der Instanzenzüge |
Dativ | dem Instanzenzug dem Instanzenzuge |
den Instanzenzügen |
Akkusativ | den Instanzenzug | die Instanzenzüge |
Worttrennung:
- In·s·tan·zen·zug, Plural: In·s·tan·zen·zü·ge
Aussprache:
- IPA: [ɪnˈstant͡sn̩ˌt͡suːk]
- Hörbeispiele: Instanzenzug (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gliederung der Gerichtsbarkeiten in Gerichte verschiedener Stufen, die in einem Gerichtsverfahren gegebenenfalls von der ersten Instanz auf unterster Stufe bis hin zur Revisionsinstanz auf höchster Stufe durchlaufen werden muss
Beispiele:
- [1] „Allerdings ist die Bestandsgarantie des Art. 95 Abs. 1 auf die Bundesebene beschränkt, was zur Folge hat, dass die Länder verfassungsrechtlich weder verpflichtet sind, einen vorherigen Instanzenzug zu schaffen, noch dazu, überhaupt ihre Gerichtsbarkeit dem System des Bundes anzupassen.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] den Instanzenzug durchlaufen
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Instanz (Recht)“, Weiterleitung von Instanzenzug
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Instanzenzug“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Instanzenzug“
- [1] Duden online „Instanzenzug“ (Bedeutungsangabe ungenau)
Quellen:
- Voßkuhle in: von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 7. Auflage, 2018, Artikel 95, Randnummer 29.
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