Instanzenzug

Instanzenzug (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Instanzenzug die Instanzenzüge
Genitiv des Instanzenzugs
des Instanzenzuges
der Instanzenzüge
Dativ dem Instanzenzug
dem Instanzenzuge
den Instanzenzügen
Akkusativ den Instanzenzug die Instanzenzüge

Worttrennung:

In·s·tan·zen·zug, Plural: In·s·tan·zen·zü·ge

Aussprache:

IPA: [ɪnˈstant͡sn̩ˌt͡suːk]
Hörbeispiele:  Instanzenzug (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Gliederung der Gerichtsbarkeiten in Gerichte verschiedener Stufen, die in einem Gerichtsverfahren gegebenenfalls von der ersten Instanz auf unterster Stufe bis hin zur Revisionsinstanz auf höchster Stufe durchlaufen werden muss

Beispiele:

[1] „Allerdings ist die Bestandsgarantie des Art. 95 Abs. 1 auf die Bundesebene beschränkt, was zur Folge hat, dass die Länder verfassungsrechtlich weder verpflichtet sind, einen vorherigen Instanzenzug zu schaffen, noch dazu, überhaupt ihre Gerichtsbarkeit dem System des Bundes anzupassen.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] den Instanzenzug durchlaufen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Instanz (Recht), Weiterleitung von Instanzenzug
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Instanzenzug
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Instanzenzug
[1] Duden online „Instanzenzug (Bedeutungsangabe ungenau)

Quellen:

  1. Voßkuhle in: von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 7. Auflage, 2018, Artikel 95, Randnummer 29.
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