Interimsschein

Interimsschein (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Interimsschein die Interimsscheine
Genitiv des Interimsscheins
des Interimsscheines
der Interimsscheine
Dativ dem Interimsschein den Interimsscheinen
Akkusativ den Interimsschein die Interimsscheine

Worttrennung:

In·te·rims·schein, Plural: In·te·rims·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈɪnteʁɪmsˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Interimsschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaftsrecht: Dokument mit dem Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Aktiengesellschaft vor der Herausgabe der Aktien

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Interim, Fugenelement -s und Schein

Synonyme:

[1] Anrechtsschein, Scrip, Zwischenschein

Oberbegriffe:

[1] Dokument, Schein, Schriftstück

Beispiele:

[1] Ein Interimsschein wird auch Anrechtsschein, Scrip oder Zwischenschein genannt.
[1] „Ein Interimsschein ist eine Urkunde, die direkt nach der Gründung von Aktiengesellschaften ausgegeben werden kann, noch bevor die Aktien fertiggestellt sind.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Interimsschein
[1] Duden online „Interimsschein
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Interimsschein“ auf wissen.de

Quellen:

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