Kaufschein
Kaufschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Kaufschein | die Kaufscheine |
Genitiv | des Kaufscheines des Kaufscheins |
der Kaufscheine |
Dativ | dem Kaufschein dem Kaufscheine |
den Kaufscheinen |
Akkusativ | den Kaufschein | die Kaufscheine |
Worttrennung:
- Kauf·schein, Plural: Kauf·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈkaʊ̯fˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele: Kaufschein (Info)
- Reime: -aʊ̯fʃaɪ̯n
Bedeutungen:
- [1] Bescheinigung, die zum Einkaufen berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs kaufen und dem Substantiv Schein
Oberbegriffe:
- [1] Schein
Beispiele:
- [1] „Der Beamte stempelte das Papier und stellte einen Quartier-, einen Essens- und einen Kaufschein aus, die Robert berechtigten, zu Lasten der Stadt alle privaten Bedürfnisse zu bestreiten.“[1]
Übersetzungen
[1] Bescheinigung, die zum Einkaufen berechtigt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [public] Referenz- und Zeitungskorpora (frei) „Kaufschein “
Quellen:
- Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 29. Entstanden in der Zeit 1942 - 1946.
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