Klausurprüfung

Klausurprüfung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Klausurprüfung die Klausurprüfungen
Genitiv der Klausurprüfung der Klausurprüfungen
Dativ der Klausurprüfung den Klausurprüfungen
Akkusativ die Klausurprüfung die Klausurprüfungen

Worttrennung:

Klau·sur·prü·fung, Plural: Klau·sur·prü·fun·gen

Aussprache:

IPA: [klaʊ̯ˈzuːɐ̯ˌpʁyːfʊŋ]
Hörbeispiele:  Klausurprüfung (Info)
Reime: -uːɐ̯pʁyːfʊŋ

Bedeutungen:

[1] Anfertigung zu benotender Arbeiten unter Aufsicht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Klausur und Prüfung

Beispiele:

[1] „Die Klausurprüfung umfasst schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeiten nach Maßgabe des 4. Abschnittes.“[1]
[1] „Der Bewerber hat Arbeiten zur Begutachtung einzusenden (Mappenprüfung) und danach Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen (Klausurprüfung).“[2]
[1] „Zu Beginn der Klausurprüfung haben sich die Bewerberinnen und Bewerber durch Vorlage des Personalausweises zu identifizieren.“[3]
[1] „Wenn der bisherige Lehrveranstaltungsraum den Anforderungen für die Klausurprüfung entspricht, kann dieser Raum für die Prüfung genutzt werden.“[4]
[1] „Das Abitur an österreichischen Gymnasien wurde mit Umsetzung im Schuljahr 2014/15 einer grundlegenden Reform unterzogen, sodass die Klausurprüfung in Mathematik zukünftig als ‚standardisierte schriftliche Reifeprüfung‘ von allen österreichischen Schülerinnen und Schülern im Gymnasium geschrieben werden muss.“[5]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Klausurprüfung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klausurprüfung

Quellen:

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