Klausurprüfung
Klausurprüfung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Klausurprüfung | die Klausurprüfungen |
Genitiv | der Klausurprüfung | der Klausurprüfungen |
Dativ | der Klausurprüfung | den Klausurprüfungen |
Akkusativ | die Klausurprüfung | die Klausurprüfungen |
Worttrennung:
- Klau·sur·prü·fung, Plural: Klau·sur·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA: [klaʊ̯ˈzuːɐ̯ˌpʁyːfʊŋ]
- Hörbeispiele: Klausurprüfung (Info)
- Reime: -uːɐ̯pʁyːfʊŋ
Bedeutungen:
- [1] Anfertigung zu benotender Arbeiten unter Aufsicht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Klausur und Prüfung
Beispiele:
- [1] „Die Klausurprüfung umfasst schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeiten nach Maßgabe des 4. Abschnittes.“[1]
- [1] „Der Bewerber hat Arbeiten zur Begutachtung einzusenden (Mappenprüfung) und danach Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen (Klausurprüfung).“[2]
- [1] „Zu Beginn der Klausurprüfung haben sich die Bewerberinnen und Bewerber durch Vorlage des Personalausweises zu identifizieren.“[3]
- [1] „Wenn der bisherige Lehrveranstaltungsraum den Anforderungen für die Klausurprüfung entspricht, kann dieser Raum für die Prüfung genutzt werden.“[4]
- [1] „Das Abitur an österreichischen Gymnasien wurde mit Umsetzung im Schuljahr 2014/15 einer grundlegenden Reform unterzogen, sodass die Klausurprüfung in Mathematik zukünftig als ‚standardisierte schriftliche Reifeprüfung‘ von allen österreichischen Schülerinnen und Schülern im Gymnasium geschrieben werden muss.“[5]
Übersetzungen
[1] Anfertigung zu benotender Arbeiten unter Aufsicht
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Klausurprüfung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klausurprüfung“
Quellen:
- Österreichische Prüfungsordnung BMHS und Bildungsanstalten, Fassung vom 17. April 2016, § 12. (1)
- Landesverordnung über die Eignungsprüfungsordnung Bildende Kunst für die Studiengänge an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz (Eignungsprüfungsordnung Bildende Kunst). 12. August 1982, abgerufen am 17. April 2016. § 3
- Ordnung für die Eignungsprüfung Bildende Kunst der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau vom 12. Januar 2015*, § 6 (1)
- Universität Duisburg Essen: Überschneidungsfreiheit von Prüfungen, abgerufen am 17. April 2016
- Kolloquium über Geschichte und Didaktik der Mathematik Sommersemester 2016 an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.